Über 70% der Todesfälle durch Herzinfarkte und Schlaganfälle sind vermeidbar
Wir haben das Potenzial, über 90 Jahre alt zu werden. Noch wichtiger ist jedoch, dass wir das Potenzial haben, über 90 Jahre lang gesund zu bleiben. Denn es ist eine Tatsache: Die meisten Krankheiten und medizinischen Todesursachen sind vermeidbar (1).
Die Vorstellung, dass das Leben mit 70 Jahren endet und Altern sich schlecht anfühlen muss, ist ein überholtes Klischee. Im Gegenteil: Wer sich frühzeitig um seine Gesundheit kümmert, kann später die Jahrzehnte im Ruhestand in bester Gesundheit voll auskosten.
Das eigene Risiko verstehen
Um ernsthafte Krankheiten effektiv zu verhindern, ist es entscheidend, diese frühzeitig zu erkennen. Studien zeigen, dass das individuelle, relative Risiko, ernsthafte Krankheiten zu entwickeln, sich um den Faktor 10 von Person zu Person unterscheiden kann (2).
Gesundheits-Check-ups schaffen hier die notwendige Klarheit. Schon ein bis zwei flexible Arztbesuche reichen aus, um vollständige Transparenz über Ihre Gesundheit zu erlangen und individualisierte Handlungsempfehlungen zu erhalten, die es Ihnen ermöglichen, ein gesundes Leben über 90 Jahre hinaus zu führen.
Gravierende Krankheiten erkennen
Je früher wir die Entwicklung schwerer Krankheiten erkennen, desto eher können wir verhindern, dass sie gravierende, im schlimmsten Fall tödliche Konsequenzen haben.
Wir empfehlen wärmstens, dass jeder Patient zumindest den Check-up 35 regelmäßig durchführen lässt. Er wird von allen Kassen übernommen.
Sicherheit alles medizinisch Sinnvolle getan zu haben
Für diejenigen, die einen höheren Detailgrad und damit mehr Kontrolle über ihre Gesundheit wünschen, bietet sich ein umfassenderer Check-up an. Dieser kann im Vergleich zum Standard Check-up 35 das Risiko, eine ernsthafte Krankheit erst spät zu erkennen, deutlich reduzieren.
Im Folgenden bieten wir Ihnen eine einfache Übersicht Ihrer Check-up-Optionen. Alle Bestandteile basieren auf medizinischen Grundsätzen – von Ärzten als „evidenzbasiert“ bezeichnet – und richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte.